Ein Bausparvertrag kündigen ist keine Entscheidung, die man leichtfertig trifft. Wir erklären, wann es sich lohnt, welche Kosten und Verluste drohen — und wie Sie das Kündigungsschreiben rechtssicher aufsetzen.
Millionen Deutsche haben einen Bausparvertrag — viele davon aus einer Zeit, als die Konditionen noch attraktiv schienen. Mit dem veränderten Zinsumfeld und wachsenden Alternativen fragen sich heute viele: Lohnt es sich noch, den Bausparvertrag weiterzubedienen, oder sollte ich kündigen und das Guthaben sinnvoller anlegen?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: dem Bauspartyp (alter Hochzinsvertrag vs. moderner Niedrigzinsvertrag), dem Sparstatus (vor oder nach Zuteilung), möglichen staatlichen Prämien und Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Wer voreilig kündigt, verliert möglicherweise Prämien und zahlt unnötige Gebühren. Wer zu lange wartet, zahlt weiter Beiträge in ein Produkt, das keine Rendite mehr bringt.
Wichtig: Prüfen Sie vor der Kündigung immer, ob staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) zurückgezahlt werden müssen. Bei Verträgen, die kürzer als 7 Jahre laufen, ist das in der Regel der Fall — außer bei anerkannten Ausnahmetatbeständen.
| Aspekt | Regelfall | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist (Sparphase) | 3 Monate (§489 BGB) | Manche Kassen kürzer (ABB prüfen) |
| Kündigungsfrist (Darlehensphase) | 3 Monate zum Monatsende | Ggf. Vorfälligkeitsentschädigung |
| Bearbeitungsgebühr | 0 € bis ca. 50 € | Je nach Bausparkasse und ABB |
| Wohnungsbauprämie | Rückzahlung bei Kündigung < 7 J. | Ausnahmen: Heirat, Berufsunfähigkeit |
| Arbeitnehmersparzulage | Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung | Sperrfrist beachten |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Nur in der Darlehensphase möglich | Entfällt nach 10 Jahren Zinsbindung |
Bevor Sie das Kündigungsschreiben abschicken, sollten Sie diese Schritte der Reihe nach durchgehen:
Wer in den 1990ern oder frühen 2000ern einen Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 3 % oder mehr abgeschlossen hat, sitzt heute in einer privilegierten Position. Solche Verträge werden von Bausparkassen ungern weitergeführt — und deshalb versuchen manche Kassen, diese Verträge selbst zu kündigen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 (BGH XI ZR 272/16) erlaubt Bausparkassen tatsächlich die Kündigung von Hochzinsverträgen — aber nur unter strengen Voraussetzungen: Der Vertrag muss vollständig angespart sein und mindestens 10 Jahre alt sein. Wenn Ihnen eine solche Kündigung zugestellt wurde und Sie dagegen vorgehen möchten, lesen Sie unseren Leitfaden zum Widerspruch.
Grundsätzlich ja — wenn Sie die Mindestlaufzeit von 7 Jahren eingehalten haben und das Guthaben entweder wohnungswirtschaftlich verwenden oder schlicht keine staatliche Förderung erhalten haben. In diesem Fall entstehen außer einer möglichen kleinen Bearbeitungsgebühr keine weiteren Kosten.
Einige Bausparkassen ermöglichen auch eine kostenlose Kündigung bei Vorliegen bestimmter Lebensumstände — Heirat, Scheidung, Berufsunfähigkeit oder Todesfall des Inhabers. Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf entsprechende Klauseln.
Ein Kündigungsschreiben für den Bausparvertrag braucht folgende Informationen, damit es rechtswirksam ist und zügig bearbeitet wird:
Sie wissen jetzt, was auf Sie zukommt. Den nächsten Schritt — das Schreiben selbst — erledigt unser KI-Tool für Sie: kostenlos, individuell zugeschnitten, basierend auf anwaltlich geprüften Vorlagen. Einfach Ihre Daten eingeben, Schreiben herunterladen, absenden.
Falls Sie auch andere Verträge kündigen möchten — zum Beispiel ein Versicherungsvertrag oder ein Mobilfunk-Abo — finden Sie bei uns spezifische Vorlagen für alle gängigen Vertragsarten.
Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für verbindliche Auskünfte.