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Bausparvertrag kündigen — Fristen, Kosten & Vorlage 2026

Ein Bausparvertrag kündigen ist keine Entscheidung, die man leichtfertig trifft. Wir erklären, wann es sich lohnt, welche Kosten und Verluste drohen — und wie Sie das Kündigungsschreiben rechtssicher aufsetzen.

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Bausparvertrag kündigen — wann ist das sinnvoll?

Millionen Deutsche haben einen Bausparvertrag — viele davon aus einer Zeit, als die Konditionen noch attraktiv schienen. Mit dem veränderten Zinsumfeld und wachsenden Alternativen fragen sich heute viele: Lohnt es sich noch, den Bausparvertrag weiterzubedienen, oder sollte ich kündigen und das Guthaben sinnvoller anlegen?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: dem Bauspartyp (alter Hochzinsvertrag vs. moderner Niedrigzinsvertrag), dem Sparstatus (vor oder nach Zuteilung), möglichen staatlichen Prämien und Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Wer voreilig kündigt, verliert möglicherweise Prämien und zahlt unnötige Gebühren. Wer zu lange wartet, zahlt weiter Beiträge in ein Produkt, das keine Rendite mehr bringt.

Wichtig: Prüfen Sie vor der Kündigung immer, ob staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) zurückgezahlt werden müssen. Bei Verträgen, die kürzer als 7 Jahre laufen, ist das in der Regel der Fall — außer bei anerkannten Ausnahmetatbeständen.

Die wichtigsten Fristen und Kosten im Überblick

Aspekt Regelfall Besonderheiten
Kündigungsfrist (Sparphase) 3 Monate (§489 BGB) Manche Kassen kürzer (ABB prüfen)
Kündigungsfrist (Darlehensphase) 3 Monate zum Monatsende Ggf. Vorfälligkeitsentschädigung
Bearbeitungsgebühr 0 € bis ca. 50 € Je nach Bausparkasse und ABB
Wohnungsbauprämie Rückzahlung bei Kündigung < 7 J. Ausnahmen: Heirat, Berufsunfähigkeit
Arbeitnehmersparzulage Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung Sperrfrist beachten
Vorfälligkeitsentschädigung Nur in der Darlehensphase möglich Entfällt nach 10 Jahren Zinsbindung
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Schritt-für-Schritt: Bausparvertrag richtig kündigen

Bevor Sie das Kündigungsschreiben abschicken, sollten Sie diese Schritte der Reihe nach durchgehen:

  1. Vertragsstatus klären: Befinden Sie sich noch in der Sparphase oder haben Sie bereits ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen? Die Konsequenzen sind sehr unterschiedlich.
  2. Staatliche Förderungen prüfen: Haben Sie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage erhalten? Berechnen Sie die potenzielle Rückzahlungspflicht.
  3. Laufzeit und Zinskonditionen prüfen: Alte Hochzinsverträge (oft aus den 1990ern und 2000ern) können trotz niedriger aktueller Sparzinsen attraktiv sein — als Sicherheit oder für die spätere Darlehensnutzung.
  4. Alternativen erwägen: Statt Kündigung bieten manche Bausparkassen eine beitragsfreie Weiterführung, eine Reduzierung der Bausparsumme oder eine Abtretung des Vertrags an.
  5. Schriftliches Kündigungsschreiben verfassen: Mit Vertragsnummer, Kundennummer, gewünschtem Kündigungsdatum und Auszahlungskonto.
  6. Per Einschreiben versenden: An die Bausparkasse, nicht an eine Filiale — und den Rückschein aufbewahren.
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Alte Hochzinsverträge — die besondere Situation

Wer in den 1990ern oder frühen 2000ern einen Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 3 % oder mehr abgeschlossen hat, sitzt heute in einer privilegierten Position. Solche Verträge werden von Bausparkassen ungern weitergeführt — und deshalb versuchen manche Kassen, diese Verträge selbst zu kündigen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 (BGH XI ZR 272/16) erlaubt Bausparkassen tatsächlich die Kündigung von Hochzinsverträgen — aber nur unter strengen Voraussetzungen: Der Vertrag muss vollständig angespart sein und mindestens 10 Jahre alt sein. Wenn Ihnen eine solche Kündigung zugestellt wurde und Sie dagegen vorgehen möchten, lesen Sie unseren Leitfaden zum Widerspruch.

Bausparvertrag kündigen ohne Verluste — ist das möglich?

Grundsätzlich ja — wenn Sie die Mindestlaufzeit von 7 Jahren eingehalten haben und das Guthaben entweder wohnungswirtschaftlich verwenden oder schlicht keine staatliche Förderung erhalten haben. In diesem Fall entstehen außer einer möglichen kleinen Bearbeitungsgebühr keine weiteren Kosten.

Einige Bausparkassen ermöglichen auch eine kostenlose Kündigung bei Vorliegen bestimmter Lebensumstände — Heirat, Scheidung, Berufsunfähigkeit oder Todesfall des Inhabers. Prüfen Sie Ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf entsprechende Klauseln.

Was kommt ins Kündigungsschreiben?

Ein Kündigungsschreiben für den Bausparvertrag braucht folgende Informationen, damit es rechtswirksam ist und zügig bearbeitet wird:

  • Vollständiger Name und Adresse des Kontoinhabers
  • Kundennummer und Vertragsnummer
  • Gewünschtes Kündigungsdatum (unter Einhaltung der Frist)
  • Bitte um Auszahlung des Guthabens auf ein bestimmtes Konto (IBAN angeben)
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Eigenhändige Unterschrift

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Häufige Fragen zum Bausparvertrag kündigen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach §489 BGB 3 Monate. Einige Bausparkassen sehen in ihren ABB kürzere Fristen vor. Nach dem Ablauf der Zinsbindung (10 Jahre nach Zuteilung) gilt immer das gesetzliche 3-Monats-Kündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Ja, wenn Sie vor der Mindestlaufzeit von 7 Jahren kündigen und das Guthaben nicht wohnungswirtschaftlich verwenden, müssen Sie erhaltene Wohnungsbauprämien und ggf. Arbeitnehmersparzulagen zurückzahlen. Ausnahmen gelten bei Heirat, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Im Sparvertragsstadium (vor Zuteilung) wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Haben Sie den Bausparkredit bereits in Anspruch genommen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen — sofern die Zinsbindung noch läuft und kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Die Bausparkasse kann kündigen, wenn Sie über 24 Monate keine Beiträge eingezahlt haben oder wenn die Bausparsumme vollständig bespart ist und Sie das Darlehen nicht abrufen. Nach einem BGH-Urteil von 2017 darf die Kasse alte Hochzinsverträge kündigen, sobald diese vollständig angespart sind.
Nach der Kündigung und Ablauf der Frist wird das Guthaben inklusive aufgelaufener Zinsen auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach dem Wirksamwerden der Kündigung.

Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für verbindliche Auskünfte.