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Internetvertrag kündigen — Vorlage, Fristen & Tipps 2026

DSL- und Kabelverträge gehören nach Handyverträgen zu den meistgekündigten Vertragstypen in Deutschland. Die TKG-Reform hat die Rechte der Verbraucher gestärkt — aber längst nicht alle Anbieter halten sich problemlos daran.

Router und WLAN-Gerät — Internetvertrag kündigen

DSL kündigen — was seit der TKG-Reform gilt

Das reformierte Telekommunikationsgesetz (in Kraft seit 1. Dezember 2021) hat die Spielregeln für Internetanbieter verändert. Der wichtigste Punkt für alle, die einen Internetvertrag kündigen möchten: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Stattdessen läuft er monatlich weiter und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Das klingt eindeutig — aber Vorsicht bei Altverträgen, die vor Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Hier können noch die alten Verlängerungsklauseln gelten, wenn keine entsprechende Vertragsanpassung stattgefunden hat. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick in die Original-AGB.

Rechtsgrundlagen: §56 TKG regelt Mindestlaufzeiten, §57 TKG Vertragsänderungen und Sonderkündigungsrechte, §60 TKG das Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Ergänzend: §314 BGB für außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Kündigungsfristen der größten Internetanbieter im Vergleich

Alle großen Anbieter sind seit der TKG-Reform auf die neue Regelung umgestellt. Trotzdem gibt es Unterschiede in der Vertragsstruktur und den Reaktionszeiten bei Kündigungen:

Anbieter Erstlaufzeit Kündigungsfrist Online-Kündigung möglich
Telekom 24 Monate 1 Monat Ja (Mein Telekom Portal)
Vodafone 24 Monate 1 Monat Ja (MeinVodafone)
O2 / Telefónica 24 Monate 1 Monat Ja (Mein O2)
1&1 24 Monate 1 Monat Ja (Mein 1&1)
Unitymedia / Vodafone Kabel 24 Monate 1 Monat Ja

So kündigen Sie Ihren Internetvertrag richtig

  1. Vertragslaufzeit prüfen: Schauen Sie in Ihre ursprünglichen Vertragsunterlagen oder ins Kundenportal. Wichtig ist das genaue Startdatum, nicht das Datum der ersten Rechnung.
  2. Frühestmöglichen Termin berechnen: Erstlaufzeit (meist 24 Monate) + 1 Monat Kündigungsfrist. Wer am 15. März 2024 einen Vertrag geschlossen hat, kann frühestens zum 31. März 2026 kündigen — wenn die Kündigung spätestens am 28. Februar 2026 eingeht.
  3. Kündigung einreichen: Per Einschreiben, über das Online-Portal oder den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton. Die Kündigung per E-Mail ist möglich, aber schwieriger nachweisbar — verlangen Sie immer eine Lesebestätigung.
  4. Bestätigung abwarten: Der Anbieter ist verpflichtet, den Eingang zu bestätigen. Ohne Bestätigung innerhalb von 14 Tagen: nachhaken.
  5. Rückgabe des Routers klären: Überprüfen Sie, ob der Router ein Leihgerät ist. Falls ja: Klären Sie Rücksendeadresse und -frist direkt beim Anbieter. Nicht zurückgesandte Leihgeräte werden häufig in Rechnung gestellt.
Laptop und Technologie — DSL und Internetanschluss verwalten

Sonderkündigung beim Internetvertrag

Umzug — der häufigste Sonderkündigungsgrund

Wer umzieht, hat nach §60 TKG ein besonderes Recht: Kann der Anbieter am neuen Wohnort keine vergleichbare Leistung erbringen, darf man außerordentlich kündigen. Das klingt eindeutig, ist in der Praxis aber oft Verhandlungssache. Denn: Der Anbieter hat das Recht, Ihnen am neuen Wohnort zunächst ein Alternativangebot zu unterbreiten. Erst wenn das Angebot nicht vergleichbar ist — also deutlich langsamer, teurer oder in einer anderen Technologie (z.B. nur noch Kupfer statt Glasfaser) — greift das Sonderkündigungsrecht vollständig.

Praktisch gehen Sie so vor: Mitteilen, dass Sie umziehen, und den Anbieter schriftlich auffordern, innerhalb einer Frist (zwei bis drei Wochen) zu bestätigen, ob am neuen Wohnort ein vergleichbares Angebot besteht. Kommt keine befriedigende Antwort, kündigen Sie außerordentlich mit Hinweis auf §60 TKG.

Dauerhaft schlechte Internetgeschwindigkeit

Wenn Ihr Anschluss dauerhaft deutlich weniger Bandbreite liefert als vertraglich zugesichert, haben Sie Rechte. Die Bundesnetzagentur stellt das "Breitbandmessung"-Tool zur Verfügung, mit dem Sie Ihre tatsächliche Geschwindigkeit dokumentieren können. Wichtig: Mehrere Messungen über mehrere Tage, zu verschiedenen Tageszeiten. Wenn diese Messungen dauerhaft erheblich unter der vertraglich zugesicherten Mindestgeschwindigkeit liegen, fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Abhilfe auf. Kommt diese nicht, kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

Preiserhöhung

Wie beim Mobilfunkvertrag gilt: Jede einseitige Preiserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus (§57 Abs. 4 TKG). Die Frist beträgt drei Monate ab der Information über die Preisänderung. Auch hier gilt: Der Anbieter muss Sie ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen. Tut er das nicht, können Sie sich darauf berufen, dass die Frist noch nicht zu laufen begonnen hat.

Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert?

Einige Anbieter sind bekannt dafür, Kündigungen zu "übersehen" — besonders wenn der Vertrag sich gerade in die Verlängerung bewegt. Vorgehen: Kündigung erneut einschicken (per Einschreiben mit Rückschein), Bezug auf das ursprüngliche Kündigungsdatum nehmen und eine Frist von 7 Tagen zur Bestätigung setzen. Danach können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden, die eine Schlichtungsstelle für Telekommunikationsstreitigkeiten betreibt. Die Einschaltung des Schlichtungsverfahrens ist kostenlos.

Wenn Sie auch Ihren Mobilfunkvertrag wechseln wollen, lesen Sie unseren Ratgeber zum Mobilfunkvertrag kündigen. Und wenn Sie unsicher sind, was in Ihrem bestehenden Internetvertrag steht, nutzen Sie unseren Vertragscheck.

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Häufige Fragen zum Internetvertrag kündigen

Seit der TKG-Reform gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (maximal 24 Monate) verlängert sich der Vertrag monatlich. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat. Bei Altverträgen können abweichende Klauseln gelten.
Ja, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keine vergleichbare Leistung anbieten kann (§60 TKG). Sie müssen den Anbieter zunächst auffordern, ein Angebot am neuen Standort zu machen. Erst wenn dieses nicht vergleichbar ist, greift das Sonderkündigungsrecht.
Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit dauerhaft erheblich unter der vertraglich zugesicherten Mindestgeschwindigkeit liegt. Dokumentieren Sie dies mit dem Breitbandmessung-Tool der Bundesnetzagentur und fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Abhilfe auf.
Nur wenn der Router ein Leihgerät ist. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen. Bei Leihgeräten gilt meist eine Rücksendefrist von 2–4 Wochen nach Vertragsende. Nicht zurückgeschickte Geräte können in Rechnung gestellt werden.
Ja. Alle Anbieter, bei denen der Vertragsschluss online möglich ist, müssen seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton im Kundenportal anbieten. Alternativ: Einschreiben, E-Mail mit Lesebestätigung oder App.

Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Vertragsrecht für verbindliche Auskünfte in Ihrem konkreten Fall.