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Mietvertrag kündigen — Vorlage & Kündigungsfristen 2026

Drei Monate Frist, schriftlich, mit Originalunterschrift — so lautet die Grundregel. Aber was, wenn der Vermieter mit Eigenbedarf kündigt? Oder wenn Sie schneller raus müssen? Hier finden Sie alle Antworten.

Wohnungsschlüssel und Mietvertrag bei der Wohnungsübergabe

Mietvertrag kündigen — was ist eigentlich zu beachten?

Eine Mietvertragskündigung klingt nach einer simplen Angelegenheit: Brief schreiben, ab dafür. In der Praxis ist es komplizierter. Deutsche Mietrecht schützt Mieter stark — aber das gilt auch umgekehrt: Wer formale Anforderungen ignoriert, landet schnell in einer Grauzone, in der der Mietvertrag trotz Kündigung weiterläuft.

Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen beim Kündigen eines Mietvertrags strikte Fristen und Formvorschriften einhalten. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist §573c BGB — aber auch §573 BGB (Gründe für ordentliche Vermieter-Kündigung) und §543 BGB (außerordentliche Kündigung) spielen eine Rolle.

Wichtig für Mieter: Die Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit die 3-Monats-Frist für diesen Monat läuft. Geht sie erst am vierten Werktag ein, beginnt die Frist erst einen Monat später.

Mietvertragsdokumente und Schlüssel auf einem Tisch

Kündigungsfristen im Überblick: Mieter vs. Vermieter

Der fundamentale Unterschied im deutschen Mietrecht: Mieter haben in aller Regel eine feste 3-monatige Kündigungsfrist. Vermieter hingegen müssen mit zunehmender Mietdauer immer länger warten — und benötigen darüber hinaus einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Kriterium Mieter kündigt Vermieter kündigt
Frist (Mietdauer bis 5 Jahre) 3 Monate zum Monatsende 3 Monate zum Monatsende
Frist (5–8 Jahre Mietdauer) 3 Monate 6 Monate zum Monatsende
Frist (über 8 Jahre Mietdauer) 3 Monate 9 Monate zum Monatsende
Begründung erforderlich? Nein Ja — §573 BGB
Schriftform erforderlich? Ja Ja
Unterschrift aller Mieter nötig? Ja, wenn mehrere im Vertrag Nein (Vermieter allein reicht)
Kündigungsfristen §573c BGB — Mieter vs. Vermieter Mieter kündigt Vermieter kündigt Immer: 3 Monate zum Monatsende Unabhängig von der Mietdauer Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate + berechtigtes Interesse erforderlich 5–8 Jahre Mietdauer: 6 Monate §573c Abs. 1 BGB Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Längster Schutz für Langzeitmieter Keine gestaffelten Fristen Begründung nicht erforderlich VS Vermieter benötigt immer einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (§573 BGB)

Formvorschriften: So kündigen Sie den Mietvertrag rechtssicher

Die Form ist beim Mietvertrag kündigen genauso wichtig wie beim Arbeitsvertrag. Eine mündliche Kündigung oder eine E-Mail reicht nicht — §568 BGB schreibt die Schriftform vor. Das bedeutet:

  1. Schriftliches Kündigungsschreiben (handschriftlich oder gedruckt)
  2. Eigenhändige Unterschrift aller im Vertrag genannten Mieter (nicht nur eines von mehreren)
  3. Klare Angabe der Wohnadresse und des Mietverhältnisses
  4. Kündigungsdatum mit Angabe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder konkretem Datum
  5. Nachweisbarer Zugang beim Vermieter — am besten Einschreiben mit Rückschein

Mehrere Mieter im Vertrag — müssen alle unterschreiben?

Ja. Wenn zwei oder mehr Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen bei einer Kündigung durch den Mieter alle Unterzeichner die Kündigung unterschreiben. Kündigt nur einer, ist die Kündigung unwirksam. Das gilt auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften.

Eigenbedarf: Wenn der Vermieter kündigt

Eigenbedarf ist der häufigste Grund für eine Vermieter-Kündigung in Deutschland. Der Vermieter darf die Wohnung für sich, für Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister) oder für Angehörige des Haushalts beanspruchen. Aber: Der Bedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar begründet werden.

Was viele Mieter nicht wissen: Sie können der Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen — wenn die Kündigung für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Typische Härtegründe sind hohes Alter, Schwerkrankheit, Schwangerschaft oder ein sehr langer Mietvertrag ohne realistische Umzugsmöglichkeit. Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen.

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Sonderkündigungsrecht beim Mietvertrag

Es gibt Situationen, in denen Mieter trotz laufenden Vertrags außerordentlich kündigen dürfen:

  • Mieterhöhung (§561 BGB): Nach einer Mieterhöhungserklärung dürfen Mieter mit einer Frist von 2 Monaten zum übernächsten Monat außerordentlich kündigen.
  • Modernisierungsankündigung (§555e BGB): Kündigung bis zum Ende des Monats, der auf die Ankündigung folgt, zum Ablauf des übernächsten Monats.
  • Erhebliche Mängel (§543 BGB): Wenn die Wohnung dauerhaft unbewohnbar ist und der Vermieter trotz Fristsetzung nicht reagiert, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
  • Tod des Mieters: Die Erben können mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Das Übergabeprotokoll — so schützen Sie sich

Nach dem Ende des Mietverhältnisses steht die Wohnungsübergabe an. Hier passieren die meisten Streitigkeiten. Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Rückgabe und verhindert spätere Streitigkeiten über angebliche Schäden.

Was ins Protokoll gehört: alle Zimmer mit Zustand der Böden, Wände, Fenster und Türen, Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie Unterschriften beider Parteien.

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Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung

Mieter können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht (§573c BGB). Für Vermieter verlängert sich die Frist je nach Mietdauer: bis 5 Jahre 3 Monate, 5–8 Jahre 6 Monate, über 8 Jahre 9 Monate.
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts benötigt (§573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Bedarf muss konkret, ernsthaft und nachvollziehbar sein. Mieter können widersprechen, wenn die Kündigung für sie eine unzumutbare Härte darstellt — der Widerspruch muss 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist eingehen.
Sonderkündigungsrechte für Mieter bestehen bei Mieterhöhungen (§561 BGB), bei Modernisierungsankündigungen (§555e BGB) oder bei erheblichen Wohnungsmängeln (§543 BGB). Nach einer Zwangsversteigerung oder im Todesfall des Mieters gelten ebenfalls Sonderregelungen.
Der Vermieter hat nach Rückgabe der Wohnung eine angemessene Prüfungsfrist von in der Regel 3–6 Monaten, um die Kaution abzurechnen. Danach muss er sie zurückzahlen, sofern keine berechtigten Forderungen (z. B. Schäden, Nebenkostennachzahlung) bestehen. Sie können bei übermäßiger Verzögerung rechtliche Schritte einleiten.

Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Mietrecht für verbindliche Auskünfte in Ihrem konkreten Fall.