✓ Fristen, Vorlage & Sonderkündigung erklärt

Strom- und Gasvertrag kündigen — Vorlage & Fristen 2026

Zu viel für Strom und Gas bezahlen ist keine Seltenheit — aber die Lösung ist einfacher als viele denken. Wer die Fristen kennt und weiß, wann ein Sonderkündigungsrecht besteht, kann problemlos wechseln und dabei oft mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.

Hochspannungsleitungen und Strommasten bei Nacht

Grundversorgung vs. Sondervertrag — der wichtige Unterschied

Bevor man über Kündigung und Fristen spricht, muss man verstehen, in welchem Vertragsverhältnis man überhaupt steckt. In Deutschland gibt es zwei Grundtypen:

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie greift automatisch, wenn kein anderer Liefervertrag besteht — etwa nach einem Umzug, wenn Sie nichts Aktives abgeschlossen haben, oder wenn Ihr bisheriger Lieferant insolvent wird. Der Grundversorger ist in jeder Region gesetzlich verpflichtet, jeden Haushaltskunden zu beliefern. Dafür darf er Preise berechnen, die in der Praxis deutlich über den günstigsten Marktpreisen liegen.

Das Gute: Die Grundversorgung ist extrem flexibel. Sie können nach §20 Abs. 1 StromGVV / GasGVV jederzeit mit einer Frist von lediglich zwei Wochen kündigen — ohne Angabe von Gründen, ohne Mindestlaufzeit.

Sondervertrag

Der Sondervertrag ist ein frei verhandelter Liefervertrag, den Sie aktiv mit einem Anbieter Ihrer Wahl abgeschlossen haben. Die Konditionen (Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist) stehen in Ihren Vertragsunterlagen. Seit einer EnWG-Änderung sind Erstlaufzeiten von mehr als 12 Monaten und automatische Verlängerungen um mehr als 12 Monate nicht mehr zulässig. Alte Verträge mit längeren Bindungen bleiben wirksam, werden aber durch Preiserhöhungsklauseln oft vorzeitig kündbar.

Rechtsgrundlagen: §41 EnWG — Haushaltskunden-Lieferverträge, Informationspflichten, Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen. §20 StromGVV / GasGVV — Grundversorgungsverordnung, 2-Wochen-Frist. §315 BGB — Angemessenheit einseitig festgesetzter Leistungen (relevant für Preiserhöhungen).

Ordentliche Kündigung — Fristen im Überblick

Vertragstyp Kündigungsfrist Kündigungstermin Besonderheit
Grundversorgung Strom 2 Wochen Jederzeit möglich §20 StromGVV, keine Mindestlaufzeit
Grundversorgung Gas 2 Wochen Jederzeit möglich §20 GasGVV, keine Mindestlaufzeit
Sondervertrag Strom/Gas (1 Jahr Laufzeit) 4–6 Wochen (lt. AGB) Zum Laufzeitende Frist genau prüfen — steht in AGB
Sondervertrag mit Preiserhöhung Sofort / fristlos Zum Zeitpunkt der Preiserhöhung §41 Abs. 5 EnWG — 2-Wochen-Frist ab Bekanntgabe
Automatisch verlängerter Vertrag Wie im Vertrag angegeben Zum Ende des Verlängerungszeitraums Max. 12 Monate Verlängerung (neue Verträge)
Strom- und Gaszähler ablesen — Zählerstand dokumentieren

Sonderkündigung bei Preiserhöhung — so nutzen Sie Ihr Recht

Das ist das stärkste Instrument für Energieverbraucher: Wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht, haben Sie nach §41 Abs. 5 EnWG das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Bedingungen:

Der Anbieter muss Sie spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung informieren — auf der Rechnung, per Brief oder direkt in der Online-Kundenselbstverwaltung. In dieser Information muss er Sie ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie haben dann zwei Wochen ab Erhalt der Benachrichtigung Zeit, die Sonderkündigung zu erklären. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise wirksam.

Was viele nicht wissen: Auch eine Änderung der Vertragsbedingungen (nicht nur des Preises) kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Prüfen Sie entsprechende Schreiben Ihres Versorgers immer sorgfältig.

Windenergieanlagen und erneuerbare Energieversorgung

Der Anbieterwechsel — so geht er ohne Versorgungsunterbrechung

Der Wechsel zu einem neuen Strom- oder Gasanbieter ist unkomplizierter, als er klingt. Folgende Schritte führen Sie sicher durch den Prozess:

  1. Vergleich und Anbieter wählen: Nutzen Sie einen seriösen Vergleichsrechner (Verivox, Check24) und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragslaufzeit und etwaige Neukundenpreise mit kurzer Garantie.
  2. Wechseldatum festlegen: Den meisten Anbietern können Sie ein Wechseldatum mitteilen. Wählen Sie einen Termin, der Ihrer aktuellen Kündigungsfrist entspricht — oder lassen Sie den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen.
  3. Neuen Vertrag abschließen: Nach Vertragsabschluss kümmert sich der neue Anbieter um die Abmeldung beim alten Versorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie müssen nichts weiter tun.
  4. Zählerstand ablesen: Am Wechseltag den aktuellen Zählerstand notieren und fotografieren — für die Abschlussrechnung des alten Anbieters.
  5. Abschlussrechnung prüfen: Der alte Anbieter sendet eine Abschlussrechnung. Prüfen Sie den Zählerstand und etwaige Guthaben- oder Nachzahlungsbeträge sorgfältig.

Wichtig: Zwischen der Kündigung des alten und dem Start des neuen Vertrags gibt es keine Versorgungslücke. Der gesetzliche Grundversorger springt automatisch ein, wenn kein anderer Liefervertrag läuft — das System ist so konzipiert, dass Ihr Licht nie ausgeht.

Wenn Sie auch andere Verträge kündigen möchten, finden Sie in unserem Kündigung-Bereich Vorlagen für Mobilfunk, Internet, Versicherungen und mehr. Für allgemeine Fragen rund ums Kündigung schreiben lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt Anleitung.

Strom- oder Gaskündigung kostenlos mit KI erstellen

Häufige Fragen zur Strom- und Gaskündigung

In der Grundversorgung 2 Wochen, jederzeit. Bei Sonderverträgen 4–6 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit — genaue Frist steht in den AGB des Vertrags.
Bei jeder angekündigten Preiserhöhung nach §41 Abs. 5 EnWG. Sie haben dann 2 Wochen ab Bekanntgabe, fristlos zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen. Auch Änderungen der Vertragsbedingungen können ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
Ja — und das ist der empfohlene Weg. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung. Sie haben dabei keine einzige Stunde ohne Versorgung, weil der Netzbetreiber die Kontinuität sicherstellt.
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif Ihres regionalen Versorgers. Keine Mindestlaufzeit, 2 Wochen Kündigungsfrist. Preise sind aber in der Regel deutlich teurer als aktive Sonderverträge am Markt.
Für neue Verträge gilt: maximal 12 Monate Erstlaufzeit, keine automatische Verlängerung um mehr als 12 Monate. In der Grundversorgung gibt es keine Mindestlaufzeit.

Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für verbindliche Auskünfte in Ihrem konkreten Fall.