Das Arbeitszeugnis klingt harmlos, ist aber eine der wichtigsten Weichen Ihrer Karriere. Wer die verklausulierte Sprache nicht kennt, unterschreibt ein schlechtes Zeugnis, ohne es zu wissen — und fragt sich später, warum die Bewerbungen erfolglos bleiben.
Das Thema ist eigentlich einfach: Nach §109 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer — unabhängig von der Betriebsgröße, der Dauer der Beschäftigung oder dem Grund der Beendigung — das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses Recht gilt auch für Minijobber, Aushilfen, Praktikanten und Auszubildende.
Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie müssen ihn aktiv einfordern — der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Zeugnis unaufgefordert auszustellen. Tut er es trotz Aufforderung nicht, können Sie ihn per einstweiliger Verfügung dazu zwingen.
Rechtsgrundlage: §109 GewO — Arbeitnehmer haben bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen sind auch Angaben zu Leistung und Verhalten aufzunehmen (qualifiziertes Zeugnis). Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine geheimen Zeichen enthalten.
Der Unterschied ist für Ihre Karriere erheblich:
Es enthält ausschließlich die sachlichen Grunddaten: Name, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum und eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit. Keine Bewertung der Leistung, kein Wort über das Verhalten. Für Bewerbungen ist ein einfaches Zeugnis in den meisten Fällen wenig hilfreich — es sagt einem potenziellen Arbeitgeber nichts über Ihre Qualitäten. In der Praxis wird es vor allem für kurze Beschäftigungsverhältnisse oder auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt.
Das qualifizierte Zeugnis geht deutlich weiter: Es enthält neben den sachlichen Angaben auch eine Bewertung der fachlichen Leistung und des sozialen Verhaltens. Hier liegt der Teufel im Detail — denn genau diese Bewertungen sind in einer Geheimsprache verschlüsselt, die Sie kennen müssen. Für alle Bewerbungen, bei denen Qualifikation und Erfahrung eine Rolle spielen, ist ausschließlich das qualifizierte Zeugnis relevant. Fordern Sie es immer ausdrücklich an.
Das Zeugnisrecht kennt eine klare Korrespondenz zwischen bestimmten Formulierungen und Schulnoten. Das Tückische: Die Sprache klingt durchgehend positiv — selbst ein Note-5-Zeugnis liest sich beim ersten Durchgang harmlos. Erst wer weiß, auf welche Schlüsselwörter es ankommt, erkennt die wahre Aussage.
Das entscheidende Prinzip ist die Zufriedenheitsformel in Kombination mit Steigerungsadverbien und Zeitangaben. Konkret: „stets" vs. nichts, „vollsten" vs. „vollen" vs. gar kein Adjektiv — jede Variation verschiebt die Note um eine Stufe.
| Formulierung im Zeugnis | Wahre Bedeutung | Note |
|---|---|---|
| „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" | Ausgezeichnete Leistung, Spitzenkraft | 1 — sehr gut |
| „zu unserer vollsten Zufriedenheit" | Sehr gute Leistung, ohne „stets" | 2 — gut |
| „stets zu unserer Zufriedenheit" | Gute Leistung, aber kein „vollsten" | 2 — gut |
| „zu unserer Zufriedenheit" | Durchschnittliche Leistung, Mittelmaß | 3 — befriedigend |
| „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" | Leistung mit spürbaren Schwächen | 4 — ausreichend |
| „er/sie war stets bemüht" | Kein Erfolg trotz Bemühens — schlechtestes Signal | 5 — mangelhaft |
| „er/sie hat unseren Erwartungen entsprochen" | Knappe Mindestleistung, kritisch zu lesen | 3–4, je nach Kontext |
| „er/sie hat die übertragenen Aufgaben erledigt" | Minimalleistung, keine Eigeninitiative | 4 — ausreichend |
| „im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten korrekt" | Keine echten Konflikte, aber auch keine Stärke | 3 (Verhalten) |
| „er/sie verlässt uns auf eigenen Wunsch" | Eigenkündigung — neutral, kein verstecktes Signal | Kein Notenwert |
| Keine Schlussformel / kein Dank | Bewusstes Weglassen als Negativsignal | Negativ (Achtung) |
| „bei auftretenden Problemen wandten sich Kollegen gerne an ihn/sie" | Verklausulierter Hinweis auf Alkoholprobleme | Diskriminierend, anfechtbar |
Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einer festen Struktur. Weicht das Zeugnis stark davon ab, ist das selbst schon ein Signal:
Ein Tipp zur Reihenfolge in der Verhaltensbeurteilung: Wenn das Verhalten gegenüber Kollegen vor dem Verhalten gegenüber Vorgesetzten genannt wird, ist das kein Zufall. Es signalisiert, dass das Verhältnis zur Führungsebene problematisch war.
Sie müssen ein schlechtes oder fehlerhaftes Zeugnis nicht hinnehmen. Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, eine Korrektur zu verlangen — das Zeugnis muss „wohlwollend" formuliert sein und darf Ihre berufliche Entwicklung nicht ungerechtfertigt beeinträchtigen.
Konkrete Anlässe für eine Berichtigungsklage:
Fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung (fehlende Aufgaben, falsche Berufsbezeichnung), verschlüsselte Negativaussagen (wie „stets bemüht"), fehlende Schlussformel als bewusstes Signal, diskriminierende oder persönlichkeitsrechtsverletzende Formulierungen sowie sachlich falsche Angaben zu Beschäftigungsdauer oder Positionen.
Das Vorgehen: Fordern Sie die Korrektur zunächst schriftlich und setzen Sie eine Frist von 10–14 Tagen. Kommt keine Reaktion oder lehnt der Arbeitgeber ab, können Sie auf Berichtigung klagen — vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Vor dem Hintergrund, dass schlechte Zeugnisse Ihre Bewerbungschancen erheblich beeinträchtigen, ist dieser Weg oft lohnenswert.
Wenn Sie parallel eine Kündigung erhalten haben und diese anfechten möchten, informieren Sie sich in unserem Ratgeber zur Kündigung. Zum Thema Aufhebungsvertrag und dessen Zusammenhang mit dem Zeugnis lesen Sie unseren Aufhebungsvertrag-Ratgeber.
Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für verbindliche Auskünfte in Ihrem konkreten Fall.