Eine der meistgestellten Fragen im Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber kündigen, während ich krank bin? Die kurze Antwort: ja, grundsätzlich schon. Aber es gibt klare Grenzen — und Sie haben mehr Schutz, als die meisten denken.
Viele Arbeitnehmer glauben, eine laufende Krankmeldung biete automatischen Schutz vor einer Kündigung. Das stimmt so nicht. Es gibt im deutschen Recht keinen Grundsatz, der eine Kündigung während der Krankheit per se verbietet. Was es gibt: das allgemeine Kündigungsschutzgesetz — und das gilt unabhängig davon, ob Sie krank sind oder nicht.
Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber einen rechtmäßigen Kündigungsgrund hat — betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — darf er kündigen. Und die Kündigung kann Ihnen auch per Post ins Haus geschickt werden, während Sie im Bett liegen.
Hinweis: Die Kündigung ist auch während der Krankschreibung wirksam zugegangen, wenn das Schreiben in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde — unabhängig davon, ob Sie es persönlich gelesen haben. Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt ab diesem Moment.
Eine krankheitsbedingte Kündigung (eine Form der personenbedingten Kündigung) ist erlaubt, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Gerichte prüfen typischerweise drei Stufen:
| Erkrankungstyp | Typische Kündigung möglich? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Häufige Kurzerkrankungen | Ja, bei negativer Prognose | Richtwert: > 30 Tage/Jahr über mehrere Jahre |
| Langzeiterkrankung | Ja, wenn Rückkehr ungewiss | Prüfung: Alternative Beschäftigung möglich? |
| Arbeitsunfall | Schwieriger, aber möglich | Besondere Prüfung bei BK-Fällen |
| Psychische Erkrankung | Ja, bei negativer Prognose | BEM-Verfahren oft Voraussetzung |
| Burnout / Depression | Schwieriger wegen Therapiepotenzial | BEM-Pflicht, Prognose entscheidend |
Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung rechtswirksam sein kann, muss der Arbeitgeber in vielen Fällen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX angeboten haben — zumindest wenn Sie länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres krank waren. Das BEM ist ein Gespräch, in dem gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht wird, die Beschäftigung zu erhalten.
Ohne BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam, aber es erhöht die Hürden für den Arbeitgeber erheblich. Wurde kein BEM angeboten, ist das ein starkes Argument in einem Kündigungsschutzverfahren.
Wenn Sie selbst kündigen — also nicht der Arbeitgeber, sondern Sie —, während Sie krankgeschrieben sind, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Denn die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst beendet haben, ohne dass ein wichtiger Grund vorlag.
Ausnahme: Wenn die Kündigung wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen oder Mobbing erfolgte, kann ein wichtiger Grund anerkannt werden — das erfordert aber eine fundierte Begründung und Nachweise.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Kündigung durch den Arbeitgeber — dort erklären wir alle Rechte und Optionen ausführlich. Wenn Sie eine Antwort auf die Kündigung formulieren oder ein Kündigungsschreiben aus eigener Initiative erstellen möchten, hilft unser KI-Kündigungsgenerator.
Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für verbindliche Auskünfte.