✓ Rechtslage klar erklärt

Kündigung während Krankheit — Ist das erlaubt?

Eine der meistgestellten Fragen im Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber kündigen, während ich krank bin? Die kurze Antwort: ja, grundsätzlich schon. Aber es gibt klare Grenzen — und Sie haben mehr Schutz, als die meisten denken.

Das Missverständnis: Krankmeldung ist kein Kündigungsschutz

Viele Arbeitnehmer glauben, eine laufende Krankmeldung biete automatischen Schutz vor einer Kündigung. Das stimmt so nicht. Es gibt im deutschen Recht keinen Grundsatz, der eine Kündigung während der Krankheit per se verbietet. Was es gibt: das allgemeine Kündigungsschutzgesetz — und das gilt unabhängig davon, ob Sie krank sind oder nicht.

Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber einen rechtmäßigen Kündigungsgrund hat — betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — darf er kündigen. Und die Kündigung kann Ihnen auch per Post ins Haus geschickt werden, während Sie im Bett liegen.

Hinweis: Die Kündigung ist auch während der Krankschreibung wirksam zugegangen, wenn das Schreiben in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde — unabhängig davon, ob Sie es persönlich gelesen haben. Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt ab diesem Moment.

Krankenschein und medizinisches Attest auf Schreibtisch

Wann darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Eine krankheitsbedingte Kündigung (eine Form der personenbedingten Kündigung) ist erlaubt, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Gerichte prüfen typischerweise drei Stufen:

  1. Negative Gesundheitsprognose: Es muss erwartet werden, dass die Erkrankung auch in Zukunft zu erheblichen Fehlzeiten führen wird. Eine einmalige Erkrankung oder ein Unfall ohne Folgeschäden reicht nicht.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Fehlzeiten müssen den Betrieb spürbar belasten — etwa durch Organisationsprobleme, Kosten für Vertretungskräfte oder erhebliche wirtschaftliche Einbußen.
  3. Interessenabwägung: Das Gericht wägt die Interessen beider Seiten ab — Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und die Frage, ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz denkbar wäre.

Häufige Kurzerkrankungen vs. Langzeiterkrankung

Erkrankungstyp Typische Kündigung möglich? Besonderheiten
Häufige Kurzerkrankungen Ja, bei negativer Prognose Richtwert: > 30 Tage/Jahr über mehrere Jahre
Langzeiterkrankung Ja, wenn Rückkehr ungewiss Prüfung: Alternative Beschäftigung möglich?
Arbeitsunfall Schwieriger, aber möglich Besondere Prüfung bei BK-Fällen
Psychische Erkrankung Ja, bei negativer Prognose BEM-Verfahren oft Voraussetzung
Burnout / Depression Schwieriger wegen Therapiepotenzial BEM-Pflicht, Prognose entscheidend
Arzt und Patient — Krankmeldung und Langzeiterkrankung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung rechtswirksam sein kann, muss der Arbeitgeber in vielen Fällen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX angeboten haben — zumindest wenn Sie länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres krank waren. Das BEM ist ein Gespräch, in dem gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht wird, die Beschäftigung zu erhalten.

Ohne BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam, aber es erhöht die Hürden für den Arbeitgeber erheblich. Wurde kein BEM angeboten, ist das ein starkes Argument in einem Kündigungsschutzverfahren.

Eigenkündigung während Krankheit — Sperrzeit beim ALG beachten

Wenn Sie selbst kündigen — also nicht der Arbeitgeber, sondern Sie —, während Sie krankgeschrieben sind, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Denn die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass Sie das Beschäftigungsverhältnis selbst beendet haben, ohne dass ein wichtiger Grund vorlag.

Ausnahme: Wenn die Kündigung wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen oder Mobbing erfolgte, kann ein wichtiger Grund anerkannt werden — das erfordert aber eine fundierte Begründung und Nachweise.

Krankenhausgang — betriebliches Eingliederungsmanagement

Was tun, wenn Sie während der Krankheit eine Kündigung erhalten haben?

  • 3-Wochen-Frist im Blick behalten: Die Klagefrist beginnt ab Zugang des Schreibens.
  • Kündigung auf Formfehler prüfen: Fehlt die Original-Unterschrift? Liegt eine Vollmacht vor? Schon ein Formfehler kann die Kündigung unwirksam machen.
  • Fachanwalt konsultieren: Besonders wenn ein BEM nicht durchgeführt wurde oder die Prognose anfechtbar ist.
  • Sofort arbeitssuchend melden: Auch wenn Sie noch krankgeschrieben sind.
  • Entgeltfortzahlung sicherstellen: Die Kündigung ändert nichts an Ihrem Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Kündigung durch den Arbeitgeber — dort erklären wir alle Rechte und Optionen ausführlich. Wenn Sie eine Antwort auf die Kündigung formulieren oder ein Kündigungsschreiben aus eigener Initiative erstellen möchten, hilft unser KI-Kündigungsgenerator.

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Häufige Fragen zur Kündigung während Krankheit

Ja, grundsätzlich ist das rechtlich möglich. Eine Krankmeldung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch während Ihrer Krankheit kündigen — sofern ein rechtmäßiger Kündigungsgrund vorliegt und die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter strengen Voraussetzungen möglich: Es muss eine negative Gesundheitsprognose bestehen, die Fehlzeiten müssen den Betrieb erheblich beeinträchtigen und eine Interessenabwägung muss zugunsten des Arbeitgebers ausgehen.
Die Kündigung ändert nichts an Ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse. Während der Kündigungsfrist läuft die Lohnzahlung weiter.
Ja, absolut. Sie können jederzeit selbst kündigen — auch während einer Krankschreibung. Beachten Sie jedoch: Eine Eigenkündigung während der Krankmeldung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist in der Regel keine Abmahnung erforderlich, da Krankheit kein schuldhaftes Verhalten darstellt. Es zählen die prognostizierten Fehlzeiten und die betriebliche Belastung.

Rechtlicher Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für verbindliche Auskünfte.